Belegablage

Die Finanzverwaltung fordert in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbehwahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) für zahlreiche Bereiche Verfahrensdokumentationen vonden steuerpflichtigen Unternehmern. Das betrifft vor allem auch eine geordnete und sichere Belegablage.

Insbesondere dann, wenn die Buchführung nicht täglich oder zumindest nicht seht zeitnah erfolgt. Denn dann dommt es besonders darauf an, wie das Unternehmen die Vollständigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit der Belege sichert und sie gegen Verlust schützt.

Wie sieht aber eine solche Verfahrensdokumentation aus?

Auf Initiative und in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Wirtschaftskammern und -verbänden, darunter die Bundessteuerberaterkammer, hat die AWV (Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V.) eine Muster-Verfahrensdokumentation entwickelt, an der sich die Unternehmen orientieren können.

Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung dieser Pflichten und unterstützen Sie gerne bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation.